Herzlich Willkommen!
auf der Website des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie. Auf dieser Seite finden Sie die dreisprachige juristische Datenbank für die verbindliche deutsche Rechtsterminologie in Belgien, kurz Debeterm. Außerdem finden Sie hier Informationen über die Arbeit des Ausschusses und die Terminologie als solche. Daneben stehen diverse Arbeitsdokumente sowie rechtliche Grundlagen hier zum Download bereit.
Bei der Erstellung der Rechtsterminologie arbeitet der Ausschuss eng mit der dem Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres angegliederten Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen (ZDDÜ) zusammen, die seit 1976 für die Übersetzung föderaler Rechtstexte ins Deutsche sorgt.
Drei Sprachen – ein Recht. Terminologie als Faktor der Rechtssicherheit in Belgien
Ignorantia legis non excusat – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieser Satz beschreibt treffend, wie wichtig es ist, in der eigenen Sprache Zugang zum Recht zu haben. Aber welche Stellung hat die deutsche Sprache in Belgien eigentlich? Wie kann Terminologie für Rechtssicherheit sorgen? Und wie wird die Thematik eigentlich in anderen mehrsprachigen Ländern gehandhabt? Diese Fragen werden bei der ersten Terminologietagung erörtert.
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