Grundlagen

Der Ausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie ist am 19. Januar 2009 durch das Dekret zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache geschaffen worden. Grundlage für die Schaffung des Ausschusses unter Verantwortung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das nach dem damaligen deutschsprachigen Gemeinschaftssenator benannte „Collas-Gesetz" vom 21. April 2007.

Dieses Gesetz soll die deutsche Übersetzung der föderalen Rechtstexte vorantreiben und legt fest, dass die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen (ZDDÜ) für die Übersetzung der Gesetze zuständig ist und dabei die vom Terminologieausschuss festgelegte Terminologie anwendet. Außerdem legt es fest, dass die Königlichen und Ministeriellen Erlasse nach den festgelegten Regeln der Rechtsterminologie ins Deutsche zu übersetzen sind.

Welche Gesetze und Erlasse ins Deutsche zu übersetzen sind, wird laut dem Gesetz durch Prioritätslisten bestimmt, die von der ZDDÜ (Gesetze) bzw. vom zuständigen Minister mit Hilfe der ZDDÜ (Erlasse) erstellt und von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt werden.

Binnen einer angemessenen Frist nach ihrer Veröffentlichung in Französisch und Niederländisch wird auch die deutsche Übersetzung dieser Gesetze und Erlasse im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.